Anfrage gem. §§ 14 u.32 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Barrierefreier Zugang zu öffentlichen Einrichtungen

Die LH Hannover verfolgt seit Jahren das Ziel, öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel auch für Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen gut zugänglich zu machen. Es wurden u.a. Bordsteinkanten abgesenkt, Fahrstühle, Rampen und Hochbahnsteige gebaut.

Auf dem Stadtfriedhof Lahe wurden vor Kurzem die Treppe (Haupteingang rechts) zur Abteilung 100 und der Plattenweg dort grundlegend saniert. Ein Geländer wurde leider nicht angebracht.

Im Zusammenhang mit diesen notwendigen Arbeiten hätte man problemlos und kostenneutral diesen Bereich barrierefrei gestalten können.

Eine während der Bauarbeiten erfolgte Anregung zur barrierefreien Umgestaltung dieses Bereiches wurde von der Verwaltung nicht angenommen, es wurde geprüft und - inzwischen waren die Bauarbeiten abgeschlossen - die Anregung wegen zu hoher Kosten und Verweis auf einen weiteren treppenlosen Eingang verworfen.

Die fehlende Vorausschau und Flexibilität halten wir für bedauerlich.

Die SPD - Bezirksratsfraktion fragt die Verwaltung:
1. Werden vor Sanierungsarbeiten im öffentlichen Bereich automatisch Verbesserungs- möglichkeiten geprüft (hier: Verbesserung der Zugänglichkeit)?

2. Warum wurde der o.g. Bereich im Zuge der Sanierungsarbeiten nicht barrierefrei gestaltet und auch kein Geländer angebracht?

3. Wer ist verwaltungsseitig verantwortlich für die Beachtung der Barrierefreiheit bei
(städtischen) Baumaßnahmen?