Anfrage gemäß §§ 14 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Zwischenlagerung von belastetem Erdreich auf der Deponie Lahe

Im Herbst dieses Jahres soll die Sanierung der radiologisch, chemisch und schwermetallisch belasteten Flächen im Bereich des De-Haen-Platzes sowie des Kleingartenvereins Lister Damm beginnen. Vor kurzem wurde bekannt, dass das zu entsorgende Erdreich für einen nicht unerheblichen Zeitraum auf der Deponie in Lahe zwischengelagert werden soll.
Diese Maßnahme erscheint insbesondere deshalb fragwürdig, weil die Deponie Lahe seit dem 15. Juli 2009 weitgehend geschlossen ist.

In diesem Zusammenhang fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung, ggf. mit der Bitte um Beantwortung durch die Region Hannover:

  1. Ist eine Zwischenlagerung des kontaminierten Erdreiches auf der Deponie Lahe rechtlich zulässig und auf welche Rechtsgrundlagen wird diese Maßnahme gestützt?
  2. Warum wird der belastete Bodenaushub nicht direkt einer endgültigen Entsorgung außerhalb der Region Hannover zugeführt, d.h. warum ist eine Zwischenlagerung überhaupt notwendig?
  3. Wie lauten die Details der geplanten Zwischenlagerung auf Deponie Lahe, insbesondere hinsichtlich Umfang/Menge, Lagerungsart/-ort, Zeitraum, Vermeidung möglicher Gefahren für die Mitarbeiter/innen und die Anwohner/innen etc.?