Antrag gem. §§ 10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Verkehrsberuhigung Hartenbrakenstraße


Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in der Hartenbrakenstraße im Abschnitt zwischen Gartenheimstraße und Eichenweg Verkehrsberuhigugsmaßnahmen (z.B. Einengungen) errichtet werden können.

Begründung:
Die Hartenbrakenstraße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. In der näheren Umgebung befinden sich die Grundschule Gartenheimstraße, die Grundschule Grimsehlweg sowie Kitas. Die Hartenbrakenstraße stellt somit einen stark frequentierten Schulweg dar.
Dennoch sind in der jüngeren Vergangenheit häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt worden. Die Verwaltung wird deshalb gebeten zu prüfen, aus Gründen der Schulwegsicherung und einer Erhöhung der Verkehrssicherheit geeignete Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (z.B. Einengungen) in der Hartenbrakenstraße zu errichten.