Anfrage
gem. §§ 14 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Bothfelder Friedhof: Abteilungen 5 und 6

Auf dem Bothfelder Friedhof sind die Abteilungen 5 und 6 für Tiefenwahlgräber vorgesehen, die sich besonders als dauerhafte Bestattungsorte für Familien eignen.
In diesen Abteilungen sind jedoch die ersten drei Reihen, die dem See auf der Nordseite des Friedhofs am nächsten liegen, nach Aussage der Friedhofsverwaltung gegenüber den Grabbesitzern „außer Dienst gestellt“ worden. Grund für diese „Außer-Dienststellung“ im Jahr 1992 war die Planung, den See durch eine öffentliche Grünfläche auf den bisherigen Grabflächen mit einem Weg zwischen Burgwedeler Straße und Hartenbrakenstraße für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die entsprechende Änderung des Bebauungsplans Nr. 1638 wurde jedoch in den politischen Gremien abgelehnt, nachdem sich viele Bürgerinnen und Bürger gegen die Ziele der B-Plan-Veränderung ausgesprochen hatten. Zudem hat das OVG Lüneburg im Jahre 2004 den B-Plan Nr. 1638 für nichtig erklärt. Somit ist die gesamte Fläche der Abteilungen 5 und 6 weiterhin als Friedhofsfläche ausgewiesen. Ob die in den 90er Jahren von der Verwaltung angestrebte Veränderung jemals erreicht werden kann, ist nicht vorhersehbar.

Die SPD-Fraktion fragt dazu die Verwaltung:

  1. Wie viele Gräber existieren noch in den Abteilungen 5 und 6 in den ersten drei Reihen auf dem an den See grenzenden Bereich?
  2. Wie viele Beisetzungsrechte bestehen noch in diesen drei Reihen?
  3. Werden die drei Reihen wieder für neue Beisetzungen als „Familiengrabstätten“ freigegeben?