Anfrage gem. §§ 14 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Einführung der inklusiven Beschulung in Hannover mit der 1. Ausbauphase –
Bildung von sog. „Schwerpunktschulen“ (Drucksache Nr. 0249/2013)


Bis zur vollständigen Umsetzung der inklusiven Schule in Niedersachsen am 01.08.2018 können Schulträger in der Übergangszeit sog. Schwerpunktschulen benennen. Diese müssen dann den Erfordernissen entsprechend ausgestaltet werden, wenn dort Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen angemeldet werden, um dort wohnortnah beschult zu werden.
Die LHH beabsichtigt, nur für den Förderschwerpunkt „Körperliche und Motorische Entwicklung“ sog. „Schwerpunktschulen“ einzurichten.
Dafür sind aus dem Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide vorgeschlagen:
a. Grundschulen
- GS Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
- GS Tegelweg
b. Weiterführende Schulen
- IGS Vahrenheide / Sahlkamp

Die SPD-Fraktion fragt dazu die Verwaltung:

  1. Nach welchen Kriterien wurden die benannten Schulen ausgewählt?
  2. Welche „Barrieren“ baulicher Art müssen in den nächsten Jahren abgebaut werden und welche Schritte sind zur Erreichung einer Barrierefreiheit vorgesehen?
  3. Wie sehen die Planungen für die Entwicklung der sonderpädagogischen Schullandschaft der LHH aus (u.a. Zusammenlegung / Schließung von FöSchu Lernen) und wie ist der aktuelle Stand?