Verlagerung von Hortplätzen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die durch die Einrichtung einer Fördergruppe in der Kita Wietzegraben 78 dort entfallenden 20 Hortplätze werden in den Stadtteil Bothfeld in den Bereich der Grundschulen Gartenheimstraße bzw. Hoffmann-von-Fallersleben-Schule verlagert.

Begründung:
Mit der Drucksache Nr. 1062/2013 hat der Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, in der Einrichtung Kita Wietzegraben 78 eine Fördergruppe für 10 Kindergartenkinder einzurichten. Aus Raumgründen sowie aufgrund der gesunkenen Nachfrage nach Hortplätzen in diesem Einzugsbereich entfallen in der dortigen Kita 20 Hortplätze, die gemäß der o.g. Drucksache bedarfsgerecht an einen anderen Standort verlagert werden sollen.

Der Betreuungsbedarf ist im Einzugsbereich von Grundschulen ohne Ganztagsbetrieb besonders hoch. Da die Grundschulen Gartenheimstraße und die Hoffmann-von-Fallersleben-Schule aus verschiedenen Gründen kurz- bzw. mittelfristig nicht für den Ganztagsbetrieb ausgebaut werden, ist die Verlagerung der Hortplätze in diesen Einzugsbereich bedarfsgerecht und sollte dort erfolgen.