Anfrage gem. §§ 14 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Breite der Parkbuchten im Straßenzug Langenforther Str. - Sündernstr. - Eulenkamp

Auf Anfrage der CDU-Fraktion im Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide zur Breite der Parkbuchten parallel zur Fahrbahn der Langenforther Str. antwortete die Verwaltung: „Die Ausführungsunterlagen für den Ausbau der Langenforther Str. entsprechen auch heute noch dem derzeitig gültigen Regelwerk. Die Breite der Querschnittselemente ist vergleichbar mit einer Vielzahl von anderen Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover.“
Diese Antwort verweist auf die uns in Auszügen vorliegende RASt 06. Darin wird für Längsaufstellungen 2 m Breite des Parkstandes als erforderlich definiert.
Im Eulenkamp beträgt die tatsächliche Breite auf den westlich zur Fahrbahn angebrachten Parkbuchten von Bordstein bis erstem Gossenstein 1,70 m. Da der gesamte Straßenzug Langenforther Str. - Sündernstr. - Eulenkamp innerhalb eines kurzen Zeitraums neu ausgebaut wurde, sind die Anforderungen der RASt 06 aus unserer Sicht auch auf den Eulenkamp anzuwenden.

Daher fragt SPD-Fraktion die Verwaltung:

  1. Ist der Verwaltung bekannt, dass die genannten Parkbuchtbreiten im Eulenkamp nicht den Anforderungen der RASt 06 entsprechen und bei welchen Parkbuchten im oben genannten Straßenzug ist dies außerdem der Fall?
  2. Welche Gründe gibt es aus Sicht der Verwaltung für die Nichteinhaltung der Breite? Wird auch weiterhin von diesen Regelungen abgewichen, wenn ja: warum?
  3. Welche Maßnahmen können aus Sicht der Verwaltung ergriffen werden, damit in Zukunft die Parksituation im genannten Straßenzug auch aus Sicht der Autofahrer befriedigend ist und die Anzahl der Beschädigungen von geparkten Fahrzeugen durch Kollisionen mit dem fließenden Verkehr vermieden werden können?