Änderungsantrag
gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zur Drucksache Nr. 2040/2013: Haushaltsplan 2014

Finanzhaushalt
Teilhaushalt 67
Produkt 55501


Verbesserung der Beleuchtung des Fußwaldwegs zwischen Fasanenkrug und Schäfertrift


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Mittel für eine Verbesserung der Beleuchtung des Fußwaldweges zwischen der Stadtbahnendhaltestelle Fasanenkrug und der Straße Schäfertrift durch Errichtung zusätzlicher Leuchten und/oder durch LED-Beleuchtung in den Haushalt 2014 einzustellen.


Begründung:

Der Fußwaldweg zwischen der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 9 am Fasanenkrug und der Straße Schäfertrift verläuft in nordwestlicher Richtung durch das Waldstück Große Heide in Isernhagen-Süd.

Der Weg wird von vielen Einwohnerinnen und Einwohnern - insbesondere auch von Schulkindern - genutzt, um die Stadtbahn, das Nahversorgungsversorgungszentrum am Fasanenkrug, die übrigen Bereiche von Isernhagen-Süd und den Stadtteil Bothfeld zu erreichen. Er erstreckt sich über eine Länge von ca. 800 m und es sind dort insgesamt fünf Straßenleuchten vorhanden. Aufgrund des großen Abstandes zwischen den Leuchten, mehreren Wegbiegungen und der dichten Vegetation sind größere Wegabschnitte bei Dunkelheit nur unzureichend bzw. nicht beleuchtet.

In der Sitzung am 23.01.2013 hat der Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide einstimmig die Verwaltung aufgefordert, die Beleuchtung des Fußwaldweges zwischen der Stadtbahnendhaltestelle Fasanenkrug und der Straße Schäfertrift durch Errichtung zusätzlicher Leuchten und/oder durch LED-Beleuchtung zu verbessern (Drucksache Nr. 15-0049/2013).

In der hierzu ergangenen Entscheidung der Verwaltung wurde ebenfalls ein entsprechender Handlungsbedarf festgestellt und es sollte im Anschluss eine Kostenermittlung durchgeführt sowie die entsprechenden Mittel für den nächsten Haushalt beantragt werden.

Insofern gilt es nun, den Beschluss des Bezirksrates sowie die Entscheidung der Verwaltung umzusetzen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2014 einzustellen.