Änderungsantrag
gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zur Drucksache Nr. 2040/2013: Haushaltsplan 2014

Finanzhaushalt
Teilhaushalt 66
Produkt 54101


Ausbau des Fuß- und Radweges Hebbelstraße zwischen Sahlkamp und Eulenspiegelweg


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Planungsmittel für den Ausbau des Fuß- und Radweges in der Hebbelstraße zwischen Sahlkamp und Eulenspiegelweg in den Haushalt 2014 einzustellen, damit die Grunderneuerung 2015 durchgeführt werden kann.


Begründung:

Der bisher als Radweg gekennzeichnete Fuß- und Radweg in der Hebbelstraße ist mit einer weißen Linie von der asphaltierten Fahrbahn (Temp-30-Zone) abgetrennt, wobei der geteerte Radweg eine Breite von 90 cm bemisst und der mit Schotter versehene Fußweg eine Breite von 120 cm aufweist. Der Radweg gilt in beide Richtungen zu befahren und wird überwiegend auch von Fußgängern benutzt, weil der Gehweg - je nach Wetterlage - in einen nicht nutzbaren Zustand gerät. Da sich in diesem Bereich der TSV Fortuna Sachsenroß, mehrere Kleingartenanlagen und die Sporthalle am Sahlkamp befinden und die Hebbelstraße eine wichtige Querverbindung zwischen Podbielskistraße und Sahlkamp über den Kanal darstellt, wird der Fuß- und Radweg sehr stark frequentiert. Die Maßnahme ist daher mit besonderer Priorität zu betreiben.

Beim Ausbau des Fuß- und Radweges ist eine Breite von mindestens zwei Metern einzuhalten, die insgesamt mit Asphalt oder - wie z.B. in der Verlängerung im Bereich zwischen Schneewittchenweg bis Sahlkamp - mit einer entsprechenden Pflasterung zu versehen ist.