Anfrage gem. §§ 14 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Nachnutzung von Räumen der ehemaligen Außenstelle Leibnizschule im Schulgebäude der Grundschule Gartenheimstraße

Die durch Auflösung der Außenstelle der Leibnizschule im Gebäude der Grundschule Gartenheimstraße frei gewordenen Räumlichkeiten stehen nunmehr zur Nachnutzung zur Verfügung.

Teilweise werden diese Räume künftig durch den Hort Grimsehlbär belegt. Weitere Räume (beispielsweise die ehemaligen Verwaltungsräume und das ehemalige Lehrerzimmer der Leibnizschule) möchte die Grundschule Gartenheimstraße künftig für schulische Zwecke nutzen. Gründe hierfür sind die weitere schulische Entwicklung zur Ganztagsschule, der herkunftssprachliche Unterricht, der Differenzierungsbereich und Inklusionsmaßnahmen. Betroffen sind z.B. die Räume E2, E5, E6, E7, E12, C001, C002, C101, C102 und A109 bis A112.

Hierzu hat die SPD-Fraktion folgende Fragen:

  1. Warum wurde die Nutzung zusätzlicher Räume durch die Grundschule Gartenheimstraße seitens der Verwaltung unter Vorbehalt gestellt?
  2. Ist neben der Unterbringung des Hortes Grimsehlbär geplant, eine weitere Fremdnutzung in den Räumlichkeiten vorzunehmen bzw. stehen hierfür Kapazitäten zur Verfügung?
  3. Ist es geplant, die Schulergänzende Betreuungsmaßnahme der Grundschule Gartenheimstraße ins Erdgeschoss zu verlegen bzw. betreuungstechnisch zu ermöglichen? Falls nein: Welche Gründe sprechen dagegen?