Zusatzantrag
gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zur Drucksache Nr. 15-0656/2014

Umbau der General-Wever-Straße zwischen Sahlkamp und Stolzenbergring, 3. BA

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die in der Drucksache Nr. 15-0656/2014 die geplante Einbahnstraßenregelung der General-Wever-Straße in Richtung Mittellandkanal erst nach der Einmündung Stolzenbergring eingerichtet werden kann.

Begründung:
Die SPD-Bezirksratsfraktion begrüßt den Umbau der General-Wever-Straße im Abschnitt zwischen Sahlkamp und Stolzenbergring sowie den geplanten Baubeginn im Herbst 2014.

In der Vergangenheit wurde von Anliegern des Stolzenbergrings jedoch häufig der Wunsch nach einer Abbiegemöglichkeit auch in Richtung Sahlkamp geäußert. Bei den geplanten Umbaumaßnahmen sollte deshalb geprüft werden, ob die Einbahnstraßenregelung erst nach der Einmündung Stolzenbergring beginnen und somit eine entsprechende Ausfahrmöglichkeit geschaffen werden kann.