Änderungsantrag
gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur
Drucksache Nr. 1700/2014: Haushaltsplan 2015

Finanzhaushalt
Teilhaushalt 19
Produkt 11118

Sanierung und bauliche Erweiterung der IGS Bothfeld

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Mittel für die Planung, Sanierung und bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der IGS Bothfeld in den Haushalt 2015 einzustellen.

Begründung:
Die IGS Bothfeld hat sich seit ihrer Gründung am 01.08.2013 zu einem wichtigen Bildungsangebot im Stadtbezirk entwickelt.

Das Schulgebäude weist jedoch bereits seit längerer Zeit einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Zudem sind durch die Errichtung einer IGS die baulichen Anforderungen für eine Ganztagsschule gewachsen und ein Mensa- und Freizeitbereich ist nunmehr erforderlich (die Kapazitäten einer provisorisch eingerichteten Mensa sind spätestens zum Schuljahr 2015/2016 erschöpft). Ferner erfordert der Schwerpunkt als Kulturschule eine kulturelle Darstellungs- und Entfaltungsmöglichkeit in Form eines entsprechend bemessenen Aufführungs-, Veranstaltungs- und Versammlungsraumes. Schließlich ist mittelfristig, spätestens jedoch bis zum Jahr 2019, die Einrichtung einer Sekundarstufe II vorzusehen und hierfür die baulichen Voraussetzungen zu schaffen.

Neben dem schulischen Bedarf sind bei der baulichen Sanierung / Erweiterung aus Sicht des Bezirksrates unbedingt der Fortbestand der öffentlichen Schul- und Stadtteilbibliothek Bothfeld sowie die Einrichtung eines Teilbereiches als Versammlungsort für eine öffentliche Mitnutzung durch den Stadtbezirk (z.B. für Konzerte, Aufführungen, Sitzungen des Bezirksrates oder sonstige stadtteilbezogene Nutzungen) umzusetzen.

Um die erforderlichen Baumaßnahmen der IGS Bothfeld zu planen bzw. zu realisieren, sollten die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2015 eingestellt werden.