Antrag gem. §§ 10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover


Aufhebung der Verwendung des Hinweisschildes „Radfahrer absteigen“


Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwendung des Zusatzzeichens 1012-32 „Radfahrer absteigen“ wird bei Baustelleneinrichtungen innerhalb des Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide nicht mehr gestattet. Stattdessen wird der Baustellenträger verpflichtet, künftig auch für Radfahrer eine gefahrlose Passage des Baustellenbereichs einzurichten.

Begründung:
In der Gegenwart (Prüßentrift) und in der Vergangenheit ist wiederholt das Zusatzzeichen 1012-32 „Radfahrer absteigen“ aufgestellt worden. Dabei ist zu beobachten, dass in den meisten Fällen ein Verkehrszeichen fehlt, zu dem das Zusatzzeichen 1012-32 ergänzend aufgestellt wird.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) kommt dieses Zusatzzeichen nicht vor, aber es ist im amtlichen Verkehrszeichenkatalog aufgeführt. Die Bedeutung des Zeichens bleibt unbestimmt. Ein Verstoß gegen das Zeichen kann nicht geahndet werden, da es in der StVO nicht enthalten ist.

Würden Radfahrer tatsächlich absteigen und den Fußweg benutzen, wären sie keine Radfahrer mehr sondern Fußgänger, die ein Fahrzeug schieben und auf schmalen Fußwegen die anderen Fußgänger erheblich behindern. Wegen einer solchen Behinderung müsste die/der das Fahrrad schiebende Verkehrsteilnehmer/in nach der StVO aber die Fahrbahn benutzen. In solchen Fällen wäre es deshalb naheliegend, als Radfahrer gleich die Fahrbahn zu benutzen.

Es scheint, dass mit dem Aufstellen des Zusatzzeichens 1012-32 versucht wird, etwaige Haftungsfälle auszuschließen, da mit dem Schild „Radfahrer absteigen“ ja auf eine Gefahrensituation hingewiesen worden ist.

Zukünftig sollte deshalb der Baustellenträger verpflichtet sein, auch für Radfahrer eine gefahrlose Passage des Baustellenbereichs zu organisieren.