Antrag gem. §§ 10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Errichtung eines Verkehrszeichens für ein LKW-Durchfahrtsverbot über 12 t an der Einmündung Alter Flughafen / Kugelfangtrift

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Einmündung der Straße Alter Flughafen auf die Straße Kugelfangtrift das Verkehrszeichen „Durchfahrt für LKW über 12 t verboten“ (Zeichen 253 mit Zusatzschild) aufzustellen.

Begründung:
In der letzten Zeit sind vermehrt Beschwerden von Bürger/innen bezüglich widerrechtlicher Nutzungen von schweren Lastkraftwagen über ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 t im Straßenzug Langenforther Straße - Sündernstraße - Eulenkamp bis über die Mittellandkanalbrücke vorgetragen worden. Die Beschwerden richten sich hauptsächlich gegen den durch die Überfahrt verursachten Lärmpegel.

Bei einer Überprüfung der Zufahrtsstraßen zur Mittellandkanalbrücke wurde festgestellt, dass LKW, die die Vahrenwalder Straße stadteinwärts fahren und links in die Straße Kugelfangtrift in das Gewerbegebiet abbiegen können oder auch müssen, weil an dieser Stelle die Stadteinwärtsfahrt für LKW über 12 t verboten ist, weiter über den Stadtteil Sahlkamp in Richtung Bothfeld fahren. LKW über 12 t können somit über die Sündernstraße die Mittellandkanalbrücke Eulenkamp rechtskonform erreichen und die vorhandenen Durchfahrtsverbote an der A2-Anschlussstelle Hannover-Bothfeld umgehen. Untersagt werden kann dieses nur dann, wenn an der Einmündung Alter Flughafen / Kugelfangtrift das Verkehrszeichen „Durchfahrt für LKW über 12 t verboten“ (Zeichen 253 mit Zusatzschild) aufgestellt wird.