SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bezirksratsherr Fischer (FDP)
Bezirksratsherr Yilmaz (DIE LINKE)


Interfraktioneller Antrag

Antrag gem. §§ 10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Bordsteinabsenkungen im Stadtteil Bothfeld


Vorbemerkung:
Ende 2014 führte die AG Barrierfreiheit und Teilhabe gemeinsam mit Bewohner_innen der Wohngruppe der GiB erste Stadtteilerkundungen mit Rollstühlen in Bothfeld durch. Am 21.11.2014 war der Prinz-Albrecht-Ring Start und Endpunkt. Erkundet wurde die Strecke über das Einkaufszentrum Sutelstraße zum Einkaufspark Klein-Buchholz.

U.a. wurde festgestellt, dass die Fahrt erschwert wird durch:
- schräg zur Straße abfallende Bürgersteigflächen,
- Bordsteinabsenkungen mit erheblichen Kantenhöhen,
- Kanten der Kanaldeckel (Ebelingstraße),
- recht steile Rampe (vor Sutel-Apotheke),
- grobes Kopfsteinpflaster an Einfahrten,
- hohe Kanten durch fehlende Deckenschicht (Gebrüder-Hartmann-Straße).

Westlich des Tollenbrinks ist im parallel zur Ebelingstraße verlaufenden Grünstreifen eine „Furt“ durch Platten angelegt. Mit Rollator oder Rollstuhl kann die Ebelingstraße hier aber nicht gequert werden, weil beidseitig keine Bordsteinabsenkungen vorhanden sind.

Auch bei der Erkundung der Kurze-Kamp-Straße wurden zahlreiche Mängel festgestellt:
- Unebenheiten in der Pflasterung,
- Stufen vor den Geschäften,
- Probleme durch Außenbestuhlung,
- starke Unebenheiten bei der Gleisquerung an der üstra-Haltestelle Kurze-Kamp-Straße.

Bei der bevorstehenden Sanierung der Kurze-Kamp-Straße und dem Umbau der Kreuzung Burgwedeler Straße sollte zur Beachtung der Barrierefreiheit besonders über diesbezügliche Normen für den öffentlichen Raum im Bezirksrat informiert werden, um die Achtsamkeit zu erhöhen.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten,

1. Nachbesserungen bei der Bordsteinabsenkung Sündernstraße / Ecke Eulenkamp durchzuführen,

2. zu prüfen, ob folgende Bordsteinabsenkungen anzulegen sind:
- Ebelingstraße (westlich Tollenbrink, Höhe westlicher Eingang Alter Bothfelder Friedhof)
- Gebrüder-Hartmann-Straße (im Bereich des Wendehammers) sowie

3.die in der Vorbemerkung genannten Vorschläge der AG Barrierefreiheit und Teilhabe ernst zu nehmen, zu prüfen und möglichst umzusetzen.

Begründung:
„Basis für eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Bedingung zur Inklusion aller Menschen ist und bleibt … die Barrierefreiheit. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass öffentliche Gebäude wie Bildungs- und Kultureinrichtungen, [Geschäfte und Dienstleister], aber auch Plätze oder Grünanlagen von allen genutzt werden können. Denn Barrieren erleben zwar insbesondere Menschen mit Behinderung, aber auch Eltern mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Seniorinnen und Senioren.“

(aus: Broschüre der LHH: „Barrierefreies Bauen“, Vorwort des OB Weil, 12/2011 / […] Klaus Hedrich)


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