Anfrage gem. §§ 14 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Integrationsplätze im Kitabereich

Kinder mit Behinderungen sollen möglichst gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern betreut werden, so sieht es § 4 Abs. 3 SGB XII vor. Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im Kindergartenalter (3-6 Jahre) stehen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide in verschiedenen Einrichtungen spezielle Gruppen mit Integrationsplätzen zur Verfügung. In diesen Gruppen können speziell ausgebildete Erzieher/innen individuell auf die Bedürfnisse dieser Kinder eingehen. Daher gelten für die Integrationsgruppen eine geringere Gruppenstärke und ein anderer Betreuungsschlüssel als in Nicht-Integrationsgruppen.

Aufgrund der gestiegenen Zahl von Kindern in diesem Alter sind in unserem Stadtbezirk nahezu alle zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze belegt. Damit kann sich in den Kitas die Problematik ergeben, dass trotz vorhandener Integrationsplätze durch eine Vollbelegung aller Kitaplätze die Aufnahme von behinderten Kindern nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Die SPD-Fraktion fragt dazu die Verwaltung:

  1. In welchen Einrichtungen des Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide stehen wie viele Integrationsplätze für Kinder im Kitaalter zur Verfügung?
  2. Wie viele dieser Plätze sind tatsächlich von behinderten Kindern belegt und wie viele werden durch Kinder ohne Behinderung belegt?
  3. Kann der Bedarf an wohnortnahen Integrationsplätzen in unserem Stadtbezirk ausreichend abgedeckt werden oder gibt es in den Einrichtungen Wartelisten für Kinder mit Integrationsbedarf?