Anfrage gem. §§ 14 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Baumaterial auf dem Außengelände der Grundschule Hägewiesen

Die Grundschule Hägewiesen wurde in den vergangenen Monaten in Teilen saniert (u.a. wurde eine Mensa für den Ganztagsbetrieb errichtet und der Brandschutz verbessert). Einige Bauarbeiten im Innenbereich sind noch nicht abgeschlossen.

Auf dem Außengelände des Schulhofes (direkt vor der Mensa) befindet sich allerdings seit vielen Monaten ein Bereich, der durch Bauzäune abgeteilt ist und auf dem noch immer Reste von Baumaterial lagern. Die Bauarbeiten sind hier jedoch schon seit längerer Zeit abgeschlossen. Mehrfache Nachfragen des Schulleiters bei der Baufirma und bei der Schulverwaltung haben zu keiner Lösung geführt.

Dieser Bereich kann von der Schule somit seit vielen Monaten nicht für die Kinder genutzt werden, wird aber dringend benötigt. Außerdem ist durch das Baumaterial - trotz Einzäunung - eine Gefährdung für Kinder auf dem Schulhof nicht auszuschließen.

Die SPD-Fraktion fragt dazu die Verwaltung:

  1. Welche Möglichkeiten gibt es seitens der Verwaltung, die Baufirmen dazu anzuhalten, nach Abschluss der Arbeiten ihr Baumaterial zu entfernen bzw. „aufzuräumen“?
  2. Welche Möglichkeiten hat eine Schulleitung, direkt bei der Baufirma entsprechende Maßnahmen einzufordern?
  3. Wird nach Abschluss einer Baumaßnahme und vor Begleichung der abschließenden Rechnung eine Ortsbegehung durch die Verwaltung vorgenommen bzw. wie erfolgt die Abnahme der Baumaßnahme?