Anfrage gem. §§ 14 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Einbindung der Behindertenbeauftragten und des Seniorenbeirats bei Beratungen von Beschlussdrucksachen etc.

Seit dem Jahr 2000 hat die LHH eine hauptamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung. Damit signalisieren der Rat und die Verwaltung: Menschen mit Behinderung sind in Hannover eine Bevölkerungsgruppe, deren Interessen ernst genommen, berücksichtigt und unterstützt werden. Die Beauftragte setzt sich für ein barrierefreies Hannover ein, in dem Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen leben können. Sie nimmt hier eine Scharnierfunktion zwischen Verwaltung und Betroffenen wahr.

Dazu vertritt der Seniorenbeirat seit dem Jahr 1975 die Interessen der älteren Generation. Er berät die politischen Gremien, die Verwaltung und andere in Fragen, die für Seniorinnen und Senioren relevant sind. Beide Einrichtungen, die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und der Seniorenbeirat melden sich zu Wort, wenn Entscheidungen die Belange von Behinderten und der älteren Generation betroffen sein können.

Die SPD-Fraktion fragt dazu die Verwaltung:

  1. In welchem Umfang und auf welcher (Rechts-)Grundlage werden die Behindertenbeauftragte und der Seniorenbeirat der LHH in die Rats- und Verwaltungsarbeit eingebunden?
  2. In welchen Ausschüssen und Kommissionen der Verwaltungsentscheidungen müssen oder können die Behindertenbeauftragte und/oder der Seniorenbeirat der LHH hinzugezogen werden?
  3. Zu welchen Beratungsgegenständen (Anträge, Anfragen, Drucksachen zu Anhörungen oder Entscheidungen) müssen oder können die Behindertenbeauftragte und/oder der Seniorenbeirat der LHH eingebunden werden?