Antrag gem. §§ 10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Zusätzliche Tempo-30-Verkehrsschilder an der Alten Peiner Heerstraße


Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Alten Peiner Heerstraße in Höhe der Hausnummer 55 (Fahrt-richtung Waldstraße) und umgekehrt in Höhe der Hausnummer 69 (Fahrtrichtung Kirchhorster Straße) jeweils ein zusätzliches Verkehrsschild - „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ - aufzustellen.

Begründung:
An der Alten Peiner Heerstraße gibt es von der Einfahrt zur Obdachlosenunterkunft (in Fahrtrichtung Waldstraße) bis in Höhe der Unterführung des Messeschnellwegs eine kleine Wohnsiedlung, die zum Stadtteil Lahe gehört und als Tempo-30-Zone gilt. Von der Ortseinfahrt in Richtung Waldstraße ab der Hausnummer 55 bis zur Hausnummer 71 führt die Straße schnurgerade ca. 500 m weit bis zur nächsten Abbiegung, ohne dass ein Verkehrsschild „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ vorhanden ist. Viele Bewohner des Wohngebiets sind über diesen Zustand sehr unglücklich, weil zahlreiche Autofahrer aus Unkenntnis die entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhalten. Auch umgekehrt führt die Beschilderung zu Missverständnissen. Das letzte Tempo-30-Verkehrsschild in Fahrtrichtung Kirchhorster Straße steht hinter der Unterführung des Messeschnellwegs. Deshalb wäre es zur Verdeutlichung der Verkehrslage wünschenswert in Höhe der Hausnummer 69 ebenfalls ein Verkehrsschild „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ aufzustellen.