Anfrage gem. §§ 14 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Material- und Baumaschinenlager an der Bahnstrift

Zwischen der Straße Bahnstrift (Ecke Heinersdorfweg) und dem Landschaftsschutzgebiet ist vor etwa 10 Jahren auf einem ungenutzten Grundstück ein Material- und Baumaschinenlager für Straßenbauarbeiten eingerichtet worden. Dieses wird nicht nur für die im direkten Umfeld erforderlichen Straßenbauarbeiten, sondern auch für weiter entfernt liegende Baustellen bis heute genutzt. Für die direkten Anlieger im Umfeld dieses Grundstücks bedeutet diese Nutzung eine Belästigung mit Lärm durch die Baumaschinen und die Fahrzeuge zur Anlieferung und Abfuhr des Baumaterials. Da durch die intensive Nutzung die ursprüngliche Befestigung mit Split inzwischen nicht mehr vorhanden ist, sind auf dem verdichteten Boden nach Regen größere Pfützen vorhanden. Bei Abfahrt der Baufahrzeuge kommt es so bei feuchtem Wetter zu größeren Verschmutzungen der angrenzenden Straßen. Bei trockenem, windigem Wetter wird der offen gelagerte Sand in die umliegenden Bereiche verweht.

Auch der angrenzende Fußweg zu den direkt benachbarten Wohnhäusern ist inzwischen in Mitleidenschaft gezogen worden. Auch der Zaun zum ehemaligen Bundeswehrgelände ist in keinem guten Zustand. Durch den ungepflegten Eindruck des Grundstücks ist es bereits zu illegalen Müllablagerungen auf dem Gelände gekommen.

Die SPD-Fraktion fragt hierzu die Verwaltung:

  1. Wer trägt als Eigentümer des Grundstücks die Verkehrssicherungspflicht?
  2. Wie lange soll dieses Grundstück noch in der geschilderten Form genutzt werden?
  3. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um die Beeinträchtigung der Anlieger durch Lärm und Dreck für die weitere Nutzung zu minimieren?