Anfrage gem. §§ 14 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

WLAN-Ausbau im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide


Der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger in den städtischen Einrichtungen wie Alten- und Pflegezentren (z.B. Luise-Blume-Stiftung) oder in den Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit (z.B. Kulturtreffs und Stadtteiltreff Sahlkamp) nach öffentlichen WLAN-Zugängen wird in der letzten Zeit zunehmend stärker geäußert. Für sie hat das Internet eine immer größere Bedeutung, weil der Umgang mit den neuen Medien eine große Alltagserleichterung darstellt. Zudem werden zahlreiche Waren und Dienstleistungen mittlerweile fast ausschließlich über das Internet angeboten. Bisher ging die Verwaltung bei der Installierung der öffentlichen WLAN-Zugänge mit Hinweis auf die geltende Störerhaftung sehr zurückhaltend um. Im Juni 2016 hat nunmehr der Bundesrat der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung zugestimmt. Somit steht dem WLAN-Ausbau im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide nichts mehr entgegen.

Die SPD-Fraktion fragt deshalb die Verwaltung:

  1. Reichen - trotz Kritik - die geänderten gesetzlichen Regelungen des Telemediengesetzes aus, um Haftungsansprüche wegen Rechtsverletzungen Dritter auszuschließen?
  2. Kann nunmehr nach Abschaffung der Störerhaftung mit einem zügigen WLAN-Ausbau oder einer HotSpot-Lösung in den städtischen Einrichtungen gerechnet werden?
  3. Wann ist frühestens mit dem WLAN-Ausbau in den o.g. Einrichtungen des Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide zu rechnen? Gibt es eine Prioritätenliste der Installationen für die einzelnen Einrichtungen?