Antrag gem. §§ 10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Grunderneuerung der Kurze-Kamp-Straße


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

1. die Grunderneuerung der Kurze-Kamp-Straße zeitnah, spätestens jedoch im Jahr 2017, durchzuführen und die dafür erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2017/2018 einzustellen.

2. darzulegen, warum die Sanierung der Kurze-Kamp-Straße verwaltungsintern plötzlich eine geringere Priorität genießt bzw. welche Projekte gegebenenfalls alternativ den Vorzug erhalten haben.

Begründung:
Seit mehreren Jahren fordert der Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide die Grunderneuerung der Kurze-Kamp-Straße und es wurden hierzu mehrere Anfragen, Anträge und Haushaltsanträge gestellt sowie beschlossen. Aus Sicht der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellt die Kurze-Kamp-Straße mit ihren ortsansässigen Geschäften den zentralen Einkaufsbereich und Treffpunkt im Norden Bothfelds dar. Durch das künftige Wohngebiet Hilligenwöhren in unmittelbarer Nähe wird die Kurze-Kamp-Straße perspektivisch zudem noch an Bedeutung gewinnen. Die Fahrbahndecke und die dortigen Nebenanlagen (insbesondere die Parkplätze) befinden sich jedoch schon seit längerer Zeit in einem sanierungsbedürftigen Zustand, der eine Grunderneuerung erfordert. Insofern besteht bei dieser Maßnahme für den Stadtteil Bothfeld eine hohe Priorität.

Ergebnis dieses Prozesses war im Jahr 2015, dass im Zuge der Grunderneuerung auch eine gestalterische und bauliche Aufwertung der Kurze-Kamp-Straße geplant wurde. Die bauliche Ausführung der Verkehrsflächen sollte bereits im Januar 2016 beginnen und die Fertigstellung war für Mitte 2016 anvisiert (siehe Drucksache Nr. 15-0341/2015 F1). Dafür wurden die entsprechenden Mittel in Höhe von ca. 1 Mio. € in der Mittelfristigen Finanzplanung (MiFriFi) ab 2016 mit einer Verpflichtungsermächtigung (VE) in 2015 in den Haushalt (Teilhaushalt FB 66, PSP Element I.54101.062) eingestellt.

In der Junisitzung 2016 des Bezirksrates wurde jedoch überraschend berichtet, dass die Planungen zwar fast abgeschlossen seien, aufgrund eng begrenzter Mittel im Doppelhaushalt 2017/18 aber keine Kapazitäten für die Kurze-Kamp-Straße vorhanden seien und die Grunderneuerungsarbeiten deshalb erst ab 2019 beginnen können, welches eine mehr als 4-jährige Verzögerung bedeutet.

Dieses Ergebnis wäre nach Auffassung der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen aufgrund der jahrelangen Vorplanung und Beschlussfassung jedoch nicht vertretbar, so dass alle Anstrengungen unternommen werden sollten, die Grunderneuerung doch noch zeitnah, spätestens jedoch im Jahr 2017 vorzunehmen.