Antrag gem. §§ 10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Eindeutige Kennzeichnung und Beschilderung

hier: Zweirichtungsradweg
Burgwedeler Straße zwischen Kurze Kamp Straße und Sutelstraße (östliche Seite)

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Radweg des als getrennten Geh- und Radweg ausgeschilderten Bürgersteigs der Burgwedeler Straße zwischen Kurze-Kamp-Straße und Sutelstraße (östliche Seite) für die Verkehrsteilnehmer eindeutig als Zweirichtungsradweg auszuschildern, zu kennzeichnen und zu markieren.

Die Markierung mit Richtungspfeilen auf dem Radweg soll außer an den beiden Endpunkten des Zweirichtungsradwegs auch wiederholt im Verlauf erfolgen (u.a. vor der Kindertagesstätte).

Begründung:
Der Bürgersteig Burgwedeler Straße zwischen Kurze-Kamp-Straße und Sutelstraße (östliche Seite) wird stark genutzt. Der Geh- und Radweg ist für den Zweirichtungsverkehr von Radfahrerinnen und -fahrern vorgesehen und mit dem Zeichen 241 StVO versehen. Es besteht Radwegbenutzungspflicht. Obwohl der Radweg für den Zweirichtungsverkehr vorgesehen ist, fehlt an der Kurze-Kamp-Straße das Zusatzzeichen 1000-31 StVO für beide Richtungen, das auf den Gegenverkehr hinweist und warnt. Die seitliche Markierung des Zweirichtungsradwegs ist abgängig und die Pflasterung uneinheitlich und nicht gut erkennbar. Aus diesem Grund kommt es zu quasi-Zusammenstößen und gefährlichen Situationen (u.a. auch, weil Verkehrsteilnehmer_innen meinen, andere erziehen zu müssen). Eine eindeutige Ausschilderung und Markierung könnte Abhilfe auf diesem viel befahrenen Zweirichtungsradweg schaffen und somit die Verkehrssicherheit erhöhen.